Am Montag, den 3.3.2014 wurden auf dem Rosenmontagszug in Bonn zwei Kamele mitgeführt. Tim Achtermeyer fragte bei der Stadt Bonn in einem offenen Brief nach, was die rechtlichen Grundlagen dafür seien und von wem dies genehmigt wurde. Die Antwort der Stadt Bonn liegt jetzt vor (siehe unten).
Dazu erklärt Tim Achtermeyer, Kandidat für den Stadtrat: „Dass Kamele auf Karnevalsumzügen mitgeführt werden ist höchst bedenklich und unnötig. Der Stress kann zu großen Leiden für die Tiere führen, wie auch der Stadttierarzt der Stadt Bonn feststellt (siehe Antwort 5). Es ist bedenklich, dass die Stadt Bonn über den Einsatz der Kamele nicht informiert war und erst durch den offenen Brief darauf aufmerksam geworden ist. Ich hoffe, dass die Verantwortlichen nun ermittelt und die Umstände geklärt werden. Freude beim Karneval in allen Ehren, aber wir Rheinländer können uns auch ohne Kamele amüsieren.
Offener Brief an die Stadt Bonn:
Am Montag, den 3.3.2014 wurden auf dem Rosenmontagszug in Bonn zwei Kamele mitgeführt. Mich hat dieses Ereignis sehr verwundert, da es eigentlich nicht üblich ist, Kamele auf Karnevalszüge mitzunehmen. Aus diesem Grund würde ich Ihnen gerne einige Fragen dazu stellen.
Frage: 1. Welcher Verein hat die Kamele mit auf den Zug genommen?
Antwort: Die Tatsache selbst war dem Veterinärdienst bisher nicht bekannt. (siehe auch 5.)
Frage: 2. Warum ist es nötig, überhaupt andere Tiere als Pferde mit auf einen Karnevalszug zu nehmen?
Antwort: Eine Notwendigkeit kann seitens des Veterinärdienstes nicht gesehen werden.
Frage: 3. Von wem wurde dieses Vorhaben erlaubt bzw. wurden die Kamele vorher überhaupt angemeldet?
Antwort: siehe 1.
Frage: 4. Wie ist die tierrechtliche Grundlage – dürfen Kamele auf Karnevalszügen mitgehen?
Antwort: Grundlage ist das Tierschutzgesetz. Ein Verbot für das Mitführen von Kamelen bei Karnevalszügen gibt es dort nicht. Allerdings ist es verboten ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. Inwiefern den Tieren Leiden zugeführt wurden, bleibt zu überprüfen. Hier kommt es u.a. darauf an, in welchem Umfeld die Kamele leben. So bedeutet die Unruhe eines Karnevalumzuges für ein in einem Tierpark gehaltenes Tier sicherlich deutlich mehr Stress als für ein Tier aus einem Zirkus. Langanhaltender Stress ist mit Leiden gleichzusetzen und insofern verboten.
Frage: 5. Wie steht die Stadt Bonn dazu?
Antwort: Der Amtstierarzt der Stadt Bonn hält es grundsätzlich für unnötig Kamele auf Karnevalszügen mitzuführen, denn Stress ist für die Tiere hiermit in jedem Fall verbunden. Ob dies ausreicht, um eine Sanktion gegen den Verantwortlichen durchzusetzen, wird noch geprüft werden müssen. Die Veterinärdienste werden den Verantwortlichen ermitteln und anhören und danach die notwendigen und möglichen Maßnahmen abwägen.
Die Antwort erfolgte am 25.3 von Dr. Ute. Zolondek schriftlich.
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