„Einige Formulierungen zum Kindeswohl sowie zum Recht des Kindes auf Beteiligung des aktuellen Vorschlags bleiben hinter der UN-Kinderrechtskonvention und als auch hinter der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück. Das Kindeswohl muss ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein.” (UNICEF HSG)
Nächsten Mittwoch dürfen wir die UNICEF Hochschulgruppe der Uni Bonn begrüßen! Sie werden uns einen kurzen Überblick über den Stand der aktuellen Debatte um die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz geben. Gerade in der aktuellen Covid-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen zu oft übersehen werden. Desto wichtiger ist es jetzt sich für Kinderrechte stark zu machen!
Es wird viel Raum für Fragen und zum Austausche geben.
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